Sie sind hier:Startseite>Firma>Elektronikversicherung> § 16 Schriftliche Form; Zurückweisung von Kündigungen
BetriebshaftpflichtFirmaBüroausfallversicherungBüro-InventarversicherungElektronikversicherungElektronikversicherungBüro-ElektronikversicherungKanzlei ElektronikversicherungBedingungen Elektronikversicherung§ 1 Versicherte Sachen§ 2 Versicherte Schäden und Gefahren§ 3 Versicherungsort§ 4 Versicherungssumme; Versicherungswert§ 5 Angleichung der Versicherungssummen§ 6 Gefahrumstände bei Vertragsabschluss und Gefahrerhöhung§ 7 Prämie; Beginn und Ende der Haftung§ 8 Wechsel der versicherten Sachen§ 9 Entschädigungsberechnung; Unterversicherung§ 10 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Versicherungsfall§ 11 Besondere Verwirkungsgründe§ 12 Sachverständigenverfahren§ 13 Zahlung der Entschädigung§ 14 Wiederherbeigeschaffte Sachen§ 15 Rechtsverhältnis nach dem Versicherungsfall§ 16 Schriftliche Form; Zurückweisung von Kündigungen§ 17 Agentenvollmacht§ 18 Gerichtsstand§ 19 SchlussbestimmungD&O Versicherung für die FirmaFrachtführerhaftpflichtversicherungFirmenrechtsschutzversicherungSpeditionsversicherungVerkehrshaftungsversicherungService
Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung
(ABE) - Fassung Januar 1997

§ 16 Schriftliche Form; Zurückweisung von Kündigungen

1. Anzeigen und Erklärungen bedürfen der Schriftform.
2. Ist eine Kündigung des Versicherungsnehmers unwirksam, ohne dass dies auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, so wird die Kündigung wirksam, falls der Versicherer sie nicht unverzüglich zurückweist.
 
 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Hauptseite für Elektronikversicherung.

Klicken Sie hier

Elektronikversicherung


 

no news in this list.


Newsletter anmelden



Ihre Werbung hier ?

Hier könnte Ihre Werbung stehen.



Ihre Werbung hier?

Hier könnte Ihre Werbung stehen.