Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung
(ABE) - Fassung Januar 1997
§ 3 Versicherungsort
1. Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des
Versicherungsortes. Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag
bezeichneten Betriebsgrundstücke.
2. Versicherungsschutz besteht auch, während die versicherten Sachen
innerhalb des Versicherungsortes transportiert oder bewegt werden.
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