Verkehrshaftungsversicherung
Als Frachtführer sind Sie im Strassenverkehr mit der Beförderung von Gütern aller Art befasst. Die Güter sind beim Transport vielfältigen Risiken ausgesetzt. Nach den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes sind Sie als Unternehmer verpflichtet eine Verkehrshaftungsversicherung (Haftpflichtversicherung) abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Bei Ko0ntrollen müssen Sie den versicherungsschutz nachweisen. Verpflichtet sind Sie die gesetzliche Haftung wegen Güterschäden und Verspätungsschäden während Beförderungen, bei denen der Be- und Entladeort im Inland liegt, zu versichern. Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen gegen Ansprüche aus Verkehrsverträgen mit der Verkehrshaftungsversicherung.

Verkehrshaftungsversicherung gesetzlich vorgeschrieben
Die Verkehrshaftungsversicherung ist laut Gesetzt eine Pflichtversicherung. Die Versicherungspflicht besteht für alle Fahrzeuge, die eine Nutzlast von mehr als 3,5to haben.
Achten Sie darauf, dass Sie als Frachtführer diese Versicherung haben und führen Sie eine Kopie des Versicherungsscheines im Fahrzeug mit. Bei Kontrollen müssen Sie die Versicherung nachweisen.

Was ist in der Verkehrshaftungsversicherung versichert?
Durch die Verkerhrshaftungsversicherung ist der Vermögensverlust, für den Sie als Frachtführer haftbar sind versichert.
Dies betrifft besonders:
- Verlust oder Beschädigung des Transportgutes
- Lieferüberschreitungen
- sonstige reine Vermögensschäden
- Unfallbedingte Beschädigungen des Transportgutes

Was kostet die Verkehrshaftungsversicherung
Wir bieten Ihnen zu sehr günstigen Prämien für eine hervorragende Verkehrshaftungsversicherung.
Bis 6to Nutzlast:
SB 500EURO
40SZR
Jahresprämie incl. 19% Versicherungssteuer
nur 321,60 EURO
Da wir nicht alle Prämien hier nenen können, bitten wir Sie uns das Formular auf unserer Seite Verkehrshaftung an uns zu senden, Sie bekommen dann per Mail unser Angebot mit einem Antrag zugesendet.
Anforderung Angebot zur Verkehrshaftungsversicherung


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