Anspruchsteller
Als Anspruchsteller bezeichnet man denjenigen, der entweder für sich oder für einen Dritten gegenüber dem Versicherer Ansprüche (Schadenersatz) geltend macht.
Wer kann Anspruchsteller sein?
In der Rechtsschutzversicherung können folgende Personen Anspruchsteller sein:
- Versicherungsnehmer
- Familienangehörige die mitversichert sind
- Mitversicherte Personen
- Ehepartner/in
- Kinder
- Geschäftspartner
- usw.
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