Anzeigepflicht
In der Regel gibt es Altersgrenzen, innerhalb der Auszubildende über den Vertrag der Eltern mitversichert ist. Meist sind Auszubildende bis zum Alter von 25 oder 30 Jahren mitversichert. Einige Versicherer dehnen diesen Versicherungsschutz innerhalb der Rechtsschutzversicherung über die oben angegebenen Altersgrenzen hinaus aus.
Um sicher zu gehen bis zu welchem Alter Auszubildende mitversichert sind sollte grundsätzlich der Versicherer befragt werden. lassen Sie sich die Altersgrenze vom Versicherer schriftlich bestätigen.
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