Fahrzeugrechtsschutz
Fahrzeugrechtsschutz ist Bestandteil der Verkehrsrechtsschutzversicherung. Der Fahrerrechtsschutz wird für das im Versicherungsschein beantragte Fahrzeug als Eigentümer, Halter, Mieter, Entleiher und berechtigter Fahrer sowie Insassen jeweils in deren Eigenschaft gewährt.
In der Fahrzeugrechtsschutzversicherung werden einzelne Fahrzeuge versichert, dies trifft dann zu, wenn nicht alle Fahrzeuge des Versicherungsnehmers versichert werden sollen.
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