Selbstbeteiligung
Eine Selbstbeteiligung je Schaden im Leistungsfall kann zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Durch die Selbstbeteiligung wird in der Regel der Beitrag für die Versicherung günstiger.
Der Begriff Selbstbeteiligung wird auch Selbstbehalt genannt.
In der Regel gibt es folgende Selbstbeteiligungen:
- 150 EURO oder
- 250 EURO oder
- 500 EURO seltener
- 1.000 EURO
Siehe auch Selbstbehalt
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